Bitte beachten Sie: Weiterhin Warenannahme nur nach Absprache!
Was kann ich in die Börse bringen?
Leider kommt es immer öfter vor, dass Kleider lieblos und unordentlich abgegeben werden. Das Aussortieren solcher Ware ist äusserst mühsam und sehr zeitaufwändig. Ausserdem ist es nicht verkaufsfördernd, wenn die Kleidungsstücke dann zerknittert in den Regalen hängen.
In Kehrichtsäcken wird keine Ware mehr angenommen!
Saisonbedingt nehme ich Kleider und Schuhe für Kinder und Jugendliche ab Grösse 44 bis 152, Spielsachen, Baby-Artikel, Sportartikel sowie Fasnachtskleider.
Die Ware muss in sauberem, gewaschenem, gepflegtem und nicht vergilbtem Zustand sein. Bitte kontrollieren sie ihre Kleider auf Flecken, Löcher etc., Kleider ordentlich zusammenfalten, wenn nötig Bügeln, alle Knöpfe und Reissverschlüsse schliessen, Schuhsohlen müssen sauber sein.
Bitte bringen sie nur Artikel, die sie selber auch kaufen würden.
Dies kommt meinen Kundinnen und Kunden zugute, welche die gute Qualität sehr schätzen.
Wann kann ich meine
Sachen bringen?
Die Annahme von Artikeln erfolgt nach Absprache im Laden oder nach telefonischer Vereinbarung.
Es werden keine E-Mails betreffend Warenabgabe beantwortet.
Da momentan eine "Kleiderschwemme" herrscht, werden nur Kleider entgegen genommen, die Sie nicht mehr zurück haben möchten.
Die zum Verkauf geeigneten Artikel nehme ich in Kommission, der Rest geht ohne Benachrichtigung des Kunden in die Sammlung.
Besten Dank für Ihr Verständnis!
Annahme: Sommersaison: ab März Wintersaison: ab September
Welchen Betrag erhalte ich für
meine Sachen?
Die Kommission beträgt 60%.
Bei Guthaben erfolgt keine Benachrichtigung.
Die Auszahlung ist während den Öffnungszeiten.
Wird das Guthaben nicht innert einem Jahr zurückgefordert,
verfällt der Anspruch zu Gunsten der Börse.
Was geschieht mit den Sachen, welche nicht verkauft werden?
Die Kleider werden durch die Börse an diverse Hilfsorganisationen – Direkthilfe an Kinderheime, Spitäler und Hilfsbedürftige - weltweit weitergegeben.
Für allfällige Verluste an der Ware die in Ihrem Auftrag verkauft wird (z.B. bei Feuer, Wasser oder Diebstahl), wird keine Haftung übernommen.
Spätere Ansprüche sind ausgeschlossen!
Mit der Übergabe der Verkaufsartikel an die Kinderkleiderbörse s’Bärli anerkennt der Kunde diese Bestimmungen.