Welchen Betrag erhalte ich für 
meine Sachen?

Die Kommission beträgt 60%.

Bei Guthaben erfolgt keine Benachrichtigung. 

Die Auszahlung ist während den Öffnungszeiten.
Wird das Guthaben nicht innert einem Jahr zurückgefordert, 
verfällt der Anspruch zu Gunsten der Börse.

Was geschieht mit den Sachen, welche nicht verkauft werden?

Die Kleider werden durch die Börse an diverse Hilfsorganisationen – Direkthilfe an Kinderheime, Spitäler und Hilfsbedürftige  weltweit weitergegeben. 

Für allfällige Verluste an der Ware die in Ihrem Auftrag verkauft wird (z.B. bei Feuer, Wasser oder Diebstahl), wird keine Haftung übernommen.

Spätere Ansprüche sind ausgeschlossen!

Mit der Übergabe der Verkaufsartikel an die Kinderkleiderbörse s’Bärli anerkennt der Kunde diese Bestimmungen.